Die Firma Schöning GmbH & Co. KG, 23568 Lübeck,
An der Hülshorst 5, vertreten durch die Bild-Druck & Verlags GmbH,
ebenda,
legt für ihre Internetpräsenz als "Schoening-Verlag" im Verhältnis
zu ihren Kunden, Lieferanten, Anbietern und Nutzern die
folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde:
- Regelungsgegenstand:
Die AGBs betreffen die Homepages von
www.schoening-verlag.de, www.ansichtskarte.de, www.deutschland-archiv.de,
www.schoening-picture.de, www.germany-photos.com.
mit den Funktionalitäten ftp, e-mail (im folgenden Schoening-Verlag
genannt) und regeln die Nutzung der genannten Homepages und deren
Funktionalitäten unter Einbezug aller Domains und deren
dazugehörender Subdomains, Funktionalitäten und Websites auch dann,
wenn diese über andere Websites oder Teilen davon, welche den Zugang
zum Schoening-Verlag ausschnittsweise oder insgesamt ermöglichen,
genutzt werden.
- Einbezug und Inkrafttreten:
Diese AGBs gelten für alle ab dem 01.09.2002 zwischen dem Schoening-
Verlag und dem Nutzer/Kunden bzw. Anbieter oder Auftraggeber (im
folgenden Nutzer genannt) begründeten Vertragsverhältnisse.
Altverträge unterliegen einer gesonderten Einbeziehungsvereinbarung.
- Vertragsbereiche:
Der Schoening-Verlag unterhält mit dem Nutzer als Anbieter oder
Nachfrager vertragliche Beziehungen. Die Ausgestaltung richtet sich,
soweit diese nicht abweichend geregelt ist, nach den folgenden
Bestimmungen:
- Vertragsschluß:
-
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen bedarf
ein Vertrag zwischen dem Schoening-Verlag und dem Nutzer der
schriftlichen oder durch e-mail zu übermittelnden Bestätigung durch
den Schoening-Verlag. Sofern der Schoening-Verlag ohne eine solche
Bestätigung eine Leistung erbringt, liegt darin die Annahme des
Nutzer-Auftrages.
-
Der Vertrag kommt erst mit der zu a) bezeichneten Bestätigung durch
den Schoening-Verlag und falls diese nicht innerhalb von 14 Tagen
erfolgt, mit deren ersten Erfüllungshandlung durch den Schoening-
Verlag zustande.
-
Der Schoening-Verlag ist nicht verpflichtet, den Antrag des Nutzers
auf Abschluß des Vertrages innerhalb einer bestimmten Frist
anzunehmen.
-
Wenn Vertragsmittler (Großhändler, Agenturen oder Anfertigungskunden)
Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich einer anderen
schriftlichen oder Textform gebundenen Vereinbarung allein mit dem
Vertragsmittler zustande.
Soll der Vertrag einen vom Vertragsmittler vertretenen Dritten als
weiteren Vertragspartner einbeziehen oder für diesen abgeschlossen
werden, bedarf es dessen Bestätigung in schriftlicher oder Text
gebundener Form. Der Schoening-Verlag ist berechtigt, die Bestätigung
des Dritten ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Für den Fall der
Einbeziehung ist der Wortlaut der zwischen dem Schoening-Verlag und
dem Vertragsmittler vereinbarten Bestimmungen maßgeblich.
- Ablehnungsbefugnis:
-
Der Schoening-Verlag behält sich vor, Dienstleistungen, Warenangebote
oder Aufträge abzulehnen oder zu sperren oder zu kündigen, wenn sie
nach pflichtgemäßer Auffassung gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstoßen.
-
Dies gilt auch im Falle von bereits erteilten und durchgeführten
Aufträgen und deren änderungen.
-
In den Fällen der oben genannten Ziff. 5 a) und b) stehen dem Nutzer
keinerlei Ansprüche gegen den Schoening-Verlag zu, insbesondere keine
Schadensersatzansprüche.
- Preise:
-
Für alle An- und Verkäufe sowie Dienst- und Werkleistungen von dem
Schoening-Verlag gelten deren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im
Internet angezeigten Kundenpreise. Der Schoening-Verlag ist
berechtigt, das Entgelt für die Leistungen und die aufgeführten
Preise zu ändern.
Für von dem Schoening-Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen
nur wirksam, wenn sie von dem Schoening-Verlag mindestens einen Monat
vor Erbringung der Leistung im Internet angekündigt wurden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Nutzer ein sofortiges
Rücktrittsrecht oder ein Kündigungsrecht zum nächsten Vertragsende
zu.
Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muß innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung in schriftlicher oder
textgebundener Form ausgeübt werden. Vom Rücktritt oder der Kündigung
betroffene Verträge bleiben von der Preiserhöhung sodann unberührt.
Das Rücktrittsrecht betrifft nicht bereits durchgeführte Lieferungen.
Für diese verbleibt es bei der zur Zeit der Auftragserteilung
aktuellen Preise.
-
Der Nutzer ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde
vorleistungspflichtig.
Die Preise von dem Schoening-Verlag gelten ab Werk und schließen
Porto- und Verpackung nicht ein. Diese werden gesondert berechnet.
Der Mindestauftragswert beträgt 75,00 EUR. Die Mehrwertsteuer ist
hierin nicht enthalten und für alle Aufträge stets zusätzlich zu
zahlen. Für Aufträge unter 75,00 EUR Netto-Auftragswert berechnet der
Schoening-Verlag einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 EUR
zzgl. Mehrwertsteuer.
Der Nutzer hat die Preise auch zu bezahlen, wenn der Auftrag unter
unbefugter Nutzung seiner Kennung und seines Paßwortes entstanden
ist, es sei denn, der Nutzer weist nach, daß er die unberechtigte
Nutzung nicht zu vertreten hatte.
Der Schoening-Verlag ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten und
die jeweilige Lieferung gesondert in Rechnung zu stellen.
-
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach
Rechnungs- oder Valutadatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt der
Schoening-Verlag 2 % Skonto auf den Warenwert (Warenwert ohne
Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Porto und Verpackung).
-
Soweit der Nutzer Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise
nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen
in der nach § 288 BGB bestimmten Höhe berechnet. Der Schoening-Verlag
kann, ohne daß daraus ein Ersatzanspruch des Nutzers entsteht, bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Zahlung verweigern und für weitere Leistungen eine angemessene
Vorauszahlung verlangen.
-
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Nutzers
berechtigen den Schoening-Verlag auch während der Laufzeit des
Vertrages, die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn und
soweit eine etwaige Zahlungsunfähigkeit auf die Erfüllung des
Vertrages negative Auswirkungen haben könnte. Der Schoening-Verlag
ist bereits dann berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und die
weiteren Leistungen vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen, wenn eine Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen
nach Fälligkeit bezahlt wird.
-
Dem Nutzer ist es nur gestattet mit rechtskräftig festgestellten oder
unbestrittenen Forderungen aufzurechnen.
- Leistungsänderung:
-
Der Schoening-Verlag ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu
ändern. Der Schoening-Verlag wird eine änderung der Leistungen dem
Nutzer in schrift- oder in textgebundener Form oder per e-mail
mitteilen. Gleichzeitig wird der Schoening-Verlag den Nutzer
ausdrücklich darauf hinweisen, daß das geänderte Vertragsverhältnis
erst dann gilt, wenn der Nutzer dem veränderten Vertragsverhältnis
nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat. Das
Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Bedingungen und
Entgelten fortgesetzt.
-
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage
können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
-
Widerspricht der Nutzer der Vertragsänderung rechtzeitig, haben beide
Parteien das Recht, das bisherige Vertragsverhältnis fristlos zu
kündigen.
- Speicherung von personenbezogenen Daten:
Der Nutzer ist damit einverstanden, daß der Schoening-Verlag
personenbezogene Daten des Nutzers in der elektronischen
Datenverarbeitung speichert. Er willigt ein, daß von dem Schoening-
Verlag Daten aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsdurchführung
an eine Kreditschutzorganisation weitergegeben werden darf.
- Leistungsstörungen:
Können Vertragsleistungen aus Gründen, die von dem Schoening-Verlag
nicht zu vertreten sind, insbesondere bei höherer Gewalt nicht
erbracht werden, wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit
nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach
Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von dem
Schoening-Verlag bestehen. Wenn die Durchführung des Auftrages nicht
innerhalb angemessener oder zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann,
hat der Nutzer Anspruch auf Rückzahlung einer etwaigen von ihm
bereits erbrachten Vergütung. Weitere Ansprüche des Nutzers sind
ausgeschlossen.
- Gewährleistungsrechte und -pflichten von dem
Schoening-Verlag und Nutzern:
Herstellung und Versand werden von dem Schoening-Verlag mit der
gebotenen Sorgfalt vorgenommen. Der Schoening-Verlag haftet lediglich
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den
jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
Fixtermine oder Vereinbarungen, die sich auf besondere
Bezugsbedingungen oder Ausschließlichkeitsverpflichtungen richten,
sind nur verbindlich, wenn sie von dem Schoening-Verlag schriftlich
bestätigt werden. Gerät der Schoening-Verlag mit seinen Leistungen in
Verzug, ist vom Nutzer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach
fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Nutzer vom Vertrag
zurücktreten. § 323 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens
kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung
ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
- Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum
Rechnungsdatum gegenüber dem Kunden/Auftraggeber bestehenden
Forderungen Eigentum von dem Schoening-Verlag. Zur Weiterveräußerung
ist der Nutzer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der
Nutzer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des
jeweiligen Rechnungsbetrages der einzelnen Lieferungen hierdurch an
den Schoening-Verlag ab. Der Schoening-Verlag nimmt die Abtretung
hiermit an.
Dem Schoening-Verlag stehen an den vom Nutzer angelieferten
Klischees, Manuskripten, Rohmaterialen und sonstigen Gegenständen ein
Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung
aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Bei
Nichterfüllung der Forderung ist der Schoening-Verlag berechtigt,
Druckunterlagen, Filme etc. für eigene Zwecke zu verwenden.
Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrechte gehen
insoweit auf den Schoening-Verlag über.
- Prüfungspflicht:
-
Der Nutzer hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der
zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle
unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung auf den Nutzer über, soweit es sich nicht um
Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden
konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Nutzers zur weiteren Herstellung.
-
Beanstandungen offensichtlicher Mängel finden nur innerhalb einer
Woche nach Empfang der Ware Berücksichtigung.
-
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Schoening-Verlag nach seiner
Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des
Auftragswertes, es sei denn eine zugesicherte Eigenschaft würde
fehlen oder dem Schoening-Verlag fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird
ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich hierbei um Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit.
-
Texte werden von dem Schoening-Verlag in den Auftragsbestätigungen
nur auf besonderen Wunsch wiederholt. Reklamationen, die aus Fehlern
hergeleitet werden, die durch undeutliche Schrift oder unklare oder
falsche Auftragsangaben entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.
-
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das
gleiche gilt für Vergleiche zwischen Andruck und Auflagendruck.
-
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haftet der Schoening-Verlag nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche
gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der
Schoening-Verlag von einer Haftung befreit, wenn die Ansprüche gegen
den Zulieferanten an den Nutzer abgetreten werden. Der Schoening-
Verlag haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten
durch ein Verschulden von dem Schoening-Verlag nicht bestehen oder
undurchsetzbar werden.
- Urheberrechte:
-
Mit der Lieferung der bestellten Erzeugnisse, insbesondere Fotos,
Vergrößerungen, Dias wird nicht gleichzeitig das Recht zur
Vervielfältigung und Bearbeitung oder Verbreitung übertragen, wenn
und soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das
gleiche gilt für Fotos und Abbildungen von Gegenständen, Gebäuden und
Räumen des Nutzers.
-
Die vom Nutzer zur Anfertigung von Erzeugnissen zur Verfügung
gestellten Vorlagen, Filme, Druckträger und andere Gegenstände werden
von dem Schoening-Verlag pfleglich behandelt. Für Beschädigungen oder
Abhandenkommen haftet der Schoening-Verlag nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten
des Nutzers.
Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Nutzer und dem
Schoening-Verlag werden sowohl die vorstehend genannten Gegenstände
als auch die nach Vorlagen des Nutzers hergestellten Druckvorlagen
auch nach Auslieferung des Auftrages weiterhin bis zur Dauer von fünf
Jahren bei dem Schoening-Verlag verwahrt.Der Schoening-Verlag haftet
auch dann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für
Beschädigungen und Verlust.
Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der
Nutzer für die Versicherung selbst zu sorgen.
-
Druckunterlagen, die von dem Schoening-Verlag nach Vorlagen des
Nutzers angefertigt und zu anteiligen Kosten berechnet werden,
bleiben Eigentum von dem Schoening-Verlag. Eine Auslieferung an den
Nutzer bedarf einer Vereinbarung und kann nur nach Zahlung eines
gesondert zu vereinbarenden Kostenanteils erfolgen.
-
Der Nutzer haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
nach von ihm eingesandten Unterlagen Rechte insbesondere
Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Nutzer hat den Schoening-
Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
- Haftungsbeschränkung:
-
Gegenüber Unternehmern haftet der Schoening-Verlag außer bei
ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder
Erfüllungsgehilfen vom Schoening-Verlag besteht keine Haftung für den
Ersatz mittelbarer Schäden. Insbesondere haftet der Schoening-Verlag
nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung vom Schoening-Verlag ist
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter,
leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei
Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren und der Höhe nach auf
eine Schadenssumme von 10.000,00 EUR begrenzt.
-
Gegenüber Verbrauchern haftet der Schoening-Verlag außer bei
ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten des Schuldnerverzuges oder der Unmöglichkeit der
Leistungserbringung haftet der Schoening-Verlag jedoch für jedes
schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen
Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die
Haftung vom Schoening-Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß
typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
-
Die zu obigen Ziffern a) und b) vorgenommenen Haftungsausschlüsse und
Begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Kardinalpflichten,
bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einem arglistigen
Verhalten sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Textbindung und Schriftform:
-
Sämtliche Daten und Erklärungen, die im Rahmen der vorliegenden
vertraglichen Beziehungen gegenüber dem Schoening-Verlag übermittelt
und vorgenommen werden, müssen, soweit nicht ausdrücklich
ausgenommen, in textgebundener Form erfolgen.
-
Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegen der Dienstleistungs-,
Kauf- und Werkvertrag und die vorliegenden AGB dem materiellen Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Dienstleistungs-,
Kauf- und Werkvertrag sowie diese AGB dem Recht des Staates, in dem
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Sonstige Bestimmungen:
Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Schoening-Verlag auf einen
Dritten übertragen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstandenen und entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist
Lübeck, wenn der Nutzer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
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