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Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Die Firma Schöning GmbH & Co. KG, 23568 Lübeck, An der Hülshorst 5, vertreten durch die Bild-Druck & Verlags GmbH, ebenda, legt für ihre Internetpräsenz als
"Schoening-Verlag" im Verhältnis zu ihren Kunden, Lieferanten, Anbietern und Nutzern die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde:

  1. Regelungsgegenstand:
    Die AGBs betreffen die Homepages von
    www.schoening-verlag.de, www.ansichtskarte.de, www.deutschland-archiv.de, www.schoening-picture.de, www.germany-photos.com. mit den Funktionalitäten ftp, e-mail (im folgenden Schoening-Verlag genannt) und regeln die Nutzung der genannten Homepages und deren Funktionalitäten unter Einbezug aller Domains und deren dazugehörender Subdomains, Funktionalitäten und Websites auch dann, wenn diese über andere Websites oder Teilen davon, welche den Zugang zum Schoening-Verlag ausschnittsweise oder insgesamt ermöglichen, genutzt werden.

  2. Einbezug und Inkrafttreten:
    Diese AGBs gelten für alle ab dem 01.09.2002 zwischen dem Schoening- Verlag und dem Nutzer/Kunden bzw. Anbieter oder Auftraggeber (im folgenden Nutzer genannt) begründeten Vertragsverhältnisse. Altverträge unterliegen einer gesonderten Einbeziehungsvereinbarung.

  3. Vertragsbereiche:
    Der Schoening-Verlag unterhält mit dem Nutzer als Anbieter oder Nachfrager vertragliche Beziehungen. Die Ausgestaltung richtet sich, soweit diese nicht abweichend geregelt ist, nach den folgenden Bestimmungen:

  4. Vertragsschluß:
    1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen bedarf ein Vertrag zwischen dem Schoening-Verlag und dem Nutzer der schriftlichen oder durch e-mail zu übermittelnden Bestätigung durch den Schoening-Verlag. Sofern der Schoening-Verlag ohne eine solche Bestätigung eine Leistung erbringt, liegt darin die Annahme des Nutzer-Auftrages.
    2. Der Vertrag kommt erst mit der zu a) bezeichneten Bestätigung durch den Schoening-Verlag und falls diese nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt, mit deren ersten Erfüllungshandlung durch den Schoening- Verlag zustande.
    3. Der Schoening-Verlag ist nicht verpflichtet, den Antrag des Nutzers auf Abschluß des Vertrages innerhalb einer bestimmten Frist anzunehmen.
    4. Wenn Vertragsmittler (Großhändler, Agenturen oder Anfertigungskunden) Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich einer anderen schriftlichen oder Textform gebundenen Vereinbarung allein mit dem Vertragsmittler zustande. Soll der Vertrag einen vom Vertragsmittler vertretenen Dritten als weiteren Vertragspartner einbeziehen oder für diesen abgeschlossen werden, bedarf es dessen Bestätigung in schriftlicher oder Text gebundener Form. Der Schoening-Verlag ist berechtigt, die Bestätigung des Dritten ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Für den Fall der Einbeziehung ist der Wortlaut der zwischen dem Schoening-Verlag und dem Vertragsmittler vereinbarten Bestimmungen maßgeblich.

  5. Ablehnungsbefugnis:
    1. Der Schoening-Verlag behält sich vor, Dienstleistungen, Warenangebote oder Aufträge abzulehnen oder zu sperren oder zu kündigen, wenn sie nach pflichtgemäßer Auffassung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen.
    2. Dies gilt auch im Falle von bereits erteilten und durchgeführten Aufträgen und deren änderungen.
    3. In den Fällen der oben genannten Ziff. 5 a) und b) stehen dem Nutzer keinerlei Ansprüche gegen den Schoening-Verlag zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche.

  6. Preise:
    1. Für alle An- und Verkäufe sowie Dienst- und Werkleistungen von dem Schoening-Verlag gelten deren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet angezeigten Kundenpreise. Der Schoening-Verlag ist berechtigt, das Entgelt für die Leistungen und die aufgeführten Preise zu ändern. Für von dem Schoening-Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von dem Schoening-Verlag mindestens einen Monat vor Erbringung der Leistung im Internet angekündigt wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Nutzer ein sofortiges Rücktrittsrecht oder ein Kündigungsrecht zum nächsten Vertragsende zu. Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muß innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung in schriftlicher oder textgebundener Form ausgeübt werden. Vom Rücktritt oder der Kündigung betroffene Verträge bleiben von der Preiserhöhung sodann unberührt. Das Rücktrittsrecht betrifft nicht bereits durchgeführte Lieferungen. Für diese verbleibt es bei der zur Zeit der Auftragserteilung aktuellen Preise.
    2. Der Nutzer ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde vorleistungspflichtig. Die Preise von dem Schoening-Verlag gelten ab Werk und schließen Porto- und Verpackung nicht ein. Diese werden gesondert berechnet. Der Mindestauftragswert beträgt 75,00 EUR. Die Mehrwertsteuer ist hierin nicht enthalten und für alle Aufträge stets zusätzlich zu zahlen. Für Aufträge unter 75,00 EUR Netto-Auftragswert berechnet der Schoening-Verlag einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Der Nutzer hat die Preise auch zu bezahlen, wenn der Auftrag unter unbefugter Nutzung seiner Kennung und seines Paßwortes entstanden ist, es sei denn, der Nutzer weist nach, daß er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hatte. Der Schoening-Verlag ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten und die jeweilige Lieferung gesondert in Rechnung zu stellen.
    3. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungs- oder Valutadatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt der Schoening-Verlag 2 % Skonto auf den Warenwert (Warenwert ohne Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Porto und Verpackung).
    4. Soweit der Nutzer Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der nach § 288 BGB bestimmten Höhe berechnet. Der Schoening-Verlag kann, ohne daß daraus ein Ersatzanspruch des Nutzers entsteht, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung verweigern und für weitere Leistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
    5. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Nutzers berechtigen den Schoening-Verlag auch während der Laufzeit des Vertrages, die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn und soweit eine etwaige Zahlungsunfähigkeit auf die Erfüllung des Vertrages negative Auswirkungen haben könnte. Der Schoening-Verlag ist bereits dann berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und die weiteren Leistungen vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, wenn eine Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit bezahlt wird.
    6. Dem Nutzer ist es nur gestattet mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen.

  7. Leistungsänderung:
    1. Der Schoening-Verlag ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern. Der Schoening-Verlag wird eine änderung der Leistungen dem Nutzer in schrift- oder in textgebundener Form oder per e-mail mitteilen. Gleichzeitig wird der Schoening-Verlag den Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen, daß das geänderte Vertragsverhältnis erst dann gilt, wenn der Nutzer dem veränderten Vertragsverhältnis nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Bedingungen und Entgelten fortgesetzt.
    2. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
    3. Widerspricht der Nutzer der Vertragsänderung rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, das bisherige Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

  8. Speicherung von personenbezogenen Daten:
    Der Nutzer ist damit einverstanden, daß der Schoening-Verlag personenbezogene Daten des Nutzers in der elektronischen Datenverarbeitung speichert. Er willigt ein, daß von dem Schoening- Verlag Daten aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsdurchführung an eine Kreditschutzorganisation weitergegeben werden darf.

  9. Leistungsstörungen:
    Können Vertragsleistungen aus Gründen, die von dem Schoening-Verlag nicht zu vertreten sind, insbesondere bei höherer Gewalt nicht erbracht werden, wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von dem Schoening-Verlag bestehen. Wenn die Durchführung des Auftrages nicht innerhalb angemessener oder zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat der Nutzer Anspruch auf Rückzahlung einer etwaigen von ihm bereits erbrachten Vergütung. Weitere Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.

  10. Gewährleistungsrechte und -pflichten von dem Schoening-Verlag und Nutzern:
    Herstellung und Versand werden von dem Schoening-Verlag mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen. Der Schoening-Verlag haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Fixtermine oder Vereinbarungen, die sich auf besondere Bezugsbedingungen oder Ausschließlichkeitsverpflichtungen richten, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Schoening-Verlag schriftlich bestätigt werden. Gerät der Schoening-Verlag mit seinen Leistungen in Verzug, ist vom Nutzer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Nutzer vom Vertrag zurücktreten. § 323 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

  11. Eigentumsvorbehalt:
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum gegenüber dem Kunden/Auftraggeber bestehenden Forderungen Eigentum von dem Schoening-Verlag. Zur Weiterveräußerung ist der Nutzer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Nutzer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages der einzelnen Lieferungen hierdurch an den Schoening-Verlag ab. Der Schoening-Verlag nimmt die Abtretung hiermit an. Dem Schoening-Verlag stehen an den vom Nutzer angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialen und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Bei Nichterfüllung der Forderung ist der Schoening-Verlag berechtigt, Druckunterlagen, Filme etc. für eigene Zwecke zu verwenden. Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrechte gehen insoweit auf den Schoening-Verlag über.

  12. Prüfungspflicht:
    1. Der Nutzer hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Nutzer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Nutzers zur weiteren Herstellung.
    2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel finden nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware Berücksichtigung.
    3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Schoening-Verlag nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn eine zugesicherte Eigenschaft würde fehlen oder dem Schoening-Verlag fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich hierbei um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
    4. Texte werden von dem Schoening-Verlag in den Auftragsbestätigungen nur auf besonderen Wunsch wiederholt. Reklamationen, die aus Fehlern hergeleitet werden, die durch undeutliche Schrift oder unklare oder falsche Auftragsangaben entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.
    5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für Vergleiche zwischen Andruck und Auflagendruck.
    6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Schoening-Verlag nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Schoening-Verlag von einer Haftung befreit, wenn die Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Nutzer abgetreten werden. Der Schoening- Verlag haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch ein Verschulden von dem Schoening-Verlag nicht bestehen oder undurchsetzbar werden.

  13. Urheberrechte:
    1. Mit der Lieferung der bestellten Erzeugnisse, insbesondere Fotos, Vergrößerungen, Dias wird nicht gleichzeitig das Recht zur Vervielfältigung und Bearbeitung oder Verbreitung übertragen, wenn und soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das gleiche gilt für Fotos und Abbildungen von Gegenständen, Gebäuden und Räumen des Nutzers.
    2. Die vom Nutzer zur Anfertigung von Erzeugnissen zur Verfügung gestellten Vorlagen, Filme, Druckträger und andere Gegenstände werden von dem Schoening-Verlag pfleglich behandelt. Für Beschädigungen oder Abhandenkommen haftet der Schoening-Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Nutzers. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Nutzer und dem Schoening-Verlag werden sowohl die vorstehend genannten Gegenstände als auch die nach Vorlagen des Nutzers hergestellten Druckvorlagen auch nach Auslieferung des Auftrages weiterhin bis zur Dauer von fünf Jahren bei dem Schoening-Verlag verwahrt.Der Schoening-Verlag haftet auch dann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Beschädigungen und Verlust. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Nutzer für die Versicherung selbst zu sorgen.
    3. Druckunterlagen, die von dem Schoening-Verlag nach Vorlagen des Nutzers angefertigt und zu anteiligen Kosten berechnet werden, bleiben Eigentum von dem Schoening-Verlag. Eine Auslieferung an den Nutzer bedarf einer Vereinbarung und kann nur nach Zahlung eines gesondert zu vereinbarenden Kostenanteils erfolgen.
    4. Der Nutzer haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages nach von ihm eingesandten Unterlagen Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Nutzer hat den Schoening- Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

  14. Haftungsbeschränkung:
    1. Gegenüber Unternehmern haftet der Schoening-Verlag außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen vom Schoening-Verlag besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden. Insbesondere haftet der Schoening-Verlag nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung vom Schoening-Verlag ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren und der Höhe nach auf eine Schadenssumme von 10.000,00 EUR begrenzt.
    2. Gegenüber Verbrauchern haftet der Schoening-Verlag außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Schuldnerverzuges oder der Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet der Schoening-Verlag jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung vom Schoening-Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
    3. Die zu obigen Ziffern a) und b) vorgenommenen Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einem arglistigen Verhalten sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  15. Textbindung und Schriftform:
    1. Sämtliche Daten und Erklärungen, die im Rahmen der vorliegenden vertraglichen Beziehungen gegenüber dem Schoening-Verlag übermittelt und vorgenommen werden, müssen, soweit nicht ausdrücklich ausgenommen, in textgebundener Form erfolgen.
    2. Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegen der Dienstleistungs-, Kauf- und Werkvertrag und die vorliegenden AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Dienstleistungs-, Kauf- und Werkvertrag sowie diese AGB dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  16. Sonstige Bestimmungen:
    Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Schoening-Verlag auf einen Dritten übertragen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen und entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Lübeck, wenn der Nutzer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.

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